Ein Übereinstimmungs-Zertifikat wird von der Zertifizierungsstelle nach Art. 20 der Bayerischen Bauordnung bzw. nach den entsprechenden Paragraphen der Bauordnungen der anderen Bundesländer erteilt, wenn das Bauprodukt
1) den maßgebenden technischen Regeln der Bauregelliste A, Teil 1, der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und
2) einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung (Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle, Probenahme und Produktprüfung durch eine werksunabhängige zugelassene Stelle) unterliegt.
Bei positiver Bewertung durch den Leiter der Zertifizierungsstelle wird für das überprüfte Erzeugnis das Übereinstimmungs-Zertifikat erteilt. Das Übereinstimmungs-Zertifikat gilt als Bestätigung der Übereinstimmung des Produkts mit den entsprechenden Vorschriften sowie als Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung durch die Überwachungsstelle.
Der Hersteller ist damit berechtigt, das Ü-Zeichen zu verwenden.
Die Berechtigung zur Ausstellung dieser Zertifikate hat der Güteschutz Ziegel Süd e.V. aufgrund seiner Anerkennung vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (Kennziffer ÜG 035).
Das Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle wird für Mauerziegel, Deckenziegel und Kamin-Mantelsteine von der Zertifizierungsstelle ausgestellt, wenn eine positive Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die Überwachungsstelle vorliegt. Dieses Zertifikat, zusammen mit positiven Produktprüfungen, berechtigt den Hersteller, die CE-Kennzeichnung vorzunehmen.
Der Güteschutz Ziegel Süd e.V. führt im Unterauftrag der Zertifizierungsstelle CERT Baustoffe GmbH die Überprüfung durch.
Die CERT Baustoffe GmbH hat die Berechtigung zur Ausstellung dieser Zertifikate vom Deutschen Institut für Bautechnik erhalten und sie wird von der Europäischen Kommission in Brüssel als notifizierte Stelle Nr. 2510 geführt.
Für Ziegelprodukte, die nicht dem Übereinstimmungsverfahren unterliegen, an denen aber auf freiwilliger Basis eine werksunabhängige Produktprüfung durchgeführt wird, kann die Zertifizierungsstelle ein Produktzertifikat ausstellen
Die Ausstellung von Produktzertifikaten mit dem Produktqualitätszeichen beruht auf einer gemeinsamen Vereinbarung der in Deutschland für Ziegelprodukte tätigen Überwachungsgemeinschaften.
Güteschutz Ziegel Süd e.V.
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80689 München
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