Unter Überwachung und Zertifizierung versteht man ein festgelegtes Verfahren zur Kontrolle des Herstellungsprozesses von Ziegelprodukten. Produktprüfungen ergänzen dieses Verfahren. Die geforderten Eigenschaften des Produktes werden damit nachgewiesen.
Die Überwachung und Zertifizierung von Ziegelerzeugnissen und vorgefertigten Bauteilen gliedern sich in werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers und der Fremdüberwachung durch eine akkreditierte, notifizierte oder anerkannte Stelle, auf:
a) Die werkseigene Produktionskontrolle wird kontinuierlich vom Hersteller selbst im Werk mit werkseigenen Geräten und Einrichtungen durchgeführt. Damit stellt der Hersteller eine gleichmäßige und ordnungsgemäße Herstellung sicher. Er führt Produktprüfungen am Ort der Produktion durch und dies ermöglicht dem Hersteller, Qualitätsverbesserungen unverzüglich durchzuführen.
b) In der Fremdüberwachung wird überprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle den vorgegebenen Anforderungen entspricht.
Für Hintermauerziegel nach Landesbauordnungen wird zur Verwendung in Deutschland, um den hohen Anforderungen zu genügen fast ausschließlich eine zusätzliche Zulassung gefordert. Dort werden über die Norm hinausgehende Anforderungen geregelt. Bei positiver Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle und der werksunabhängigen Produktprüfungen stellt die Zertifizierungsstelle Übereinstimmungs-Zertifikate aus. Damit ist der Hersteller berechtigt, diese Ziegel mit dem Übereinstimmungszeichen zu versehen, das optisch gut angebracht, dem Verbraucher die hochwertige Qualität anzeigt.
Ohne den Nachweis durch ein Übereinstimmungs-Zertifikat dürfen diese Mauerziegel mit geprüftem Wärmeschutz nach allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen nicht verwendet werden.
Für diese Mauerziegel muss der Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle nachweisen. Von den Rohstoffen über den Produktionsablauf bis zum Fertigprodukt sind alle qualitätsbeeinflussenden Produktionsschritte zu kontrollieren. Die notifizierte Stelle (CERT Baustoffe GmbH - NB 2510) hat die Aufgabe, diese werkseigenen Kontrollen zu bewerten. Bei positiver Bewertung erhält das Herstellwerk von der notifizierten Stelle ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle.
Das Herstellwerk ist damit berechtigt, seine Produkte mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen.
Die europäische Norm sieht keine werksunabhängigen Produktprüfungen der Mauerziegel vor.
Um den Verbrauchern das bisher in Deutschland übliche Qualitätsniveau zu gewährleisten, haben sich die meisten Mauerziegelwerke entschlossen, ihre Produkte weiterhin einer Fremdüberwachung zu unterziehen. Positive Prüfergebnisse werden von der Zertifizierungsstelle Güteschutz Ziegel Süd e.V. mit einem Produktzertifikat bestätigt, das zur Führung des Produktqualitätszeichens berechtigt.
Viele Hersteller weisen ihren Qualitätsanspruch durch eine unabhängige Stelle nach, um dem Verbraucher größtmögliche Sicherheit zu geben.
Wie bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Fremdüberwachung wird die werkseigene Produktionskontrolle überprüft und eine Produktprüfung durchgeführt. Die Bestätigung der Übereinstimmung mit den technischen Regeln erfolgt durch ein Produktzertifikat der Zertifizierungsstelle. Der Verbraucher erkennt dies durch das Qualitätszeichen des Güteschutzes Ziegel.
Produkte, die einem Übereinstimmungsnachweisverfahren unterliegen, müssen nach der Bayerischen Bauordnung Artikel 20 bzw. nach den entsprechenden Paragraphen der Bauordnungen der anderen Bundesländer das Ü-Zeichen tragen. Tragen in diesem Zusammenhang heißt, das Ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt oder auf einer Verpackung oder, wenn das nicht möglich ist, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen.
Mit dem Ü-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Bauprodukt mit der ihm zugrunde liegenden technischen Regel der Bauregelliste A, Teil 1, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall übereinstimmt oder nicht wesentlich davon abweicht und somit in Deutschland auch verwendet werden darf. Bei Ziegeln mit geprüftem Wärmeschutz nach allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen erfolgt die Bestätigung der Übereinstimmung durch ein Übereinstimmungs-Zertifikat (nach Art. 20 der BayBO bzw. nach den entsprechenden Paragraphen der Bauordnungen der anderen Bundesländer) der anerkannten Zertifizierungsstelle.
Das CE-Zeichen zeigt dem Verbraucher, dass ein Produkt nach der gültigen europäischen Norm hergestellt wurde. Der Hersteller bestätigt mit dem CE-Zeichen, dass die Norm eingehalten wird.
Das CE-Zeichen stellt jedoch nicht sicher, dass das Produkt für die geplante Verwendung geeignet ist. So gibt es z.B. für Mauerziegel in Deutschland Einschränkungen und die CE-gekennzeichneten Mauerziegel dürfen für tragendes Mauerwerk nur verwendet werden, wenn auch die deutsche Anwendungsnorm DIN 20 000-401 oder die DIN 105-100 eingehalten wird.
Das CE-Zeichen ist auch nicht automatisch ein Garant dafür, dass die Produktion und die Produkte durch werksunabhängige Stellen kontrolliert werden.
Die Verwendung des CE-Zeichens ist nur zulässig, wenn auch eine Leistungserklärung und eine vollständige CE-Kennzeichnung vorliegen, in der u.a. die wesentlichen Eigenschaften des Produktes aufgeführt sind.
Es zeigt weiterhin an, dass das Produkt nicht nur vom Hersteller allein, sondern auch von einer werksunabhängigen Stelle geprüft wurde.
Nur wenn die Produkte mit einem Produktqualitätszeichen oder einem Ü-Zeichen gekennzeichnet sind, hat der Verbraucher bei der Verwendung die Sicherheit, die er auch bisher gewohnt war.
Treten auf der Baustelle trotz Kontrollmaßnahmen Fehler an Ziegelprodukten auf, die Ausführungsmängel erkennen lassen, ist der Güteschutz Ziegel Süd e.V. als Partner vor Ort, um sie bei geeigneten Maßnahmen zu unterstützen.
Qualitätssicherung beim Bauen ist notwendig. Nur mit einwandfreien Baustoffen können Ausführungsmängel vermieden werden. Darüber sind sich Architekten und Bauherren ebenso wie Bauunternehmer, Baustoffhändler und nicht zuletzt der Gesetzgeber einig.
Kein Zweifel: Ohne umfangreiche Materialkontrollen würde so manchem Bauherrn die berühmte Decke im wahrsten Sinne des Wortes auf den Kopf fallen. Umfangreiche Materialkontrollen sichern dem Bauherrn ein qualitativ hochwertiges Bauprodukt zu. Qualitätskontrollen der Bauprodukte verbessern dieses. Unterliegen darüber hinaus Häuser und Bauwerke einer Qualitätskontrolle, treten weniger Bauschäden auf.
Und das bedeutet: Gütesicherung ist auf Dauer wirtschaftlich und hilft Kosten sparen.
Güteschutz Ziegel Süd e.V.
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